Einspruch gegen Blitzer-Messung einlegen

Blitzer und Radarkontrollen gehören genauso selbstverständlich in das heutige Straßenbild wie Ampeln, Staus oder Baustellen. Sie sollen die Geschwindigkeit im Straßenverkehr regulieren. Ein Maßnahmenkatalog legt Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verstöße fest. Die Blitzer werden eingesetzt, um insbesondere Geschwindigkeitsübertretungen und andere Regelverstöße nachweisen und ahnden zu können. Bevor ein Bußgeld zu zahlen ist, sind die Behörden verpflichtet einen Bußgeldbescheid auszustellen. Wurde eine Geschwindigkeitsübertretung oder eine Verkehrswidrigkeit festgestellt, kann es hier je nach Vergehen unterschiedliche Strafen geben. Die häufigste Strafe ist die Geldstrafe, die bei weniger schweren Regelverstößen anfällt. Weitere Strafen sind ein oder mehrere Punkte in Flensburg oder in besonders schwerwiegenden Fällen der Entzug der Fahrerlaubnis. Doch der Erhalt eines Bußgeldbescheides muss nicht zwangsläufig eine rechtliche Konsequenz bedeuten. Dieser Beitrag informiert Sie über Ihre Möglichkeiten Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einzulegen.

Geblitzt was nun?
Einspruch gegen Blitzer

Was tun, wenn man geblitzt wurde und einen Bußgeldbescheid erhalten hat?

Um rechtsgültig zu sein muss ein Bußgeldbescheid das Blitzer-Foto, Datum und Urzeit der Aufnahme sowie den Namen des Fahrers enthalten. Außerdem muss die verhängte Strafe sowie die Begründung für selbige aufgeführt werden. Wurde der Bußgeldbescheid korrekt aus – und zugestellt tritt er 2 Wochen nach Ausstellung in Kraft. Innerhalb dieser 2 Wochen haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Hier gibt es zahlreiche Hebel, die Sie ansetzen können.

Wenn Sie zweifelsfrei geblitzt wurden, haben Sie mit dem Widerspruch nur dann Erfolg, wenn Sie nachweisen können, dass beispielsweise ein Fahrverbot für Sie auch zum Verlust Ihres Arbeitsplatzes führen würde. In jedem Fall würden Sie aber nicht straffrei ausgehen, sondern könnten nur hoffen, dass Strafmaß zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Allerdings gibt es auch einige Fälle, wo Sie straffrei ausgehen könnten: Das Blitzen gehört zu den sogenannten Ordnungswidrigkeiten. Eine Behörde hat in der Regel 3 Monate Zeit um Ihnen diese nachzuweisen und Ihnen dann den entsprechenden Bescheid zuzustellen. Versäumt Sie dies, verfällt die Straftat. Bei einem unscharfen Blitzer-Foto, auf dem Ihr Gesicht nicht zu erkennen ist, können Sie dessen Beweiskraft infrage stellen. Wenn wirklich nicht bewiesen werden kann, dass Sie der Fahrer sind, können keine rechtlichen Schritte gegen Sie erfolgen.

Wenn Sie Post von der Behörde bekommen mit dem Vorwurf, sie seien zu schnell gefahren während Sie sich auf der anderen Seite völlig sicher sind, zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht gefahren zu sein, gibt es dafür eine ganz einfache Erklärung: Bei einer Geschwindigkeitsübertretung macht die Behörde, wenn möglich zunächst einmal den gemeldeten Fahrzeughalter ausfindig. Diesem stellt sie dann den entsprechenden Bußgeldbescheid zu. Hat der eingetragene Fahrzeughalter zu dem Zeitpunkt aber nachweislich nicht am Steuer gesessen muss er der geforderten Strafe nicht nachkommen. Die Behörde hat nun die Aufgabe, den entsprechenden Fahrer ausfindig zu machen. Gelingt es nicht, den entsprechenden Bußgeldbescheid innerhalb der 90-Tage Frist korrekt zuzustellen, verfällt auch diese Strafe.

Kann man Einspruch einlegen gegen die Blitzermessung?

Zeigt das Foto sie einwandfrei, obwohl Sie sich absolut sicher sind keine Geschwindigkeitsregeln überschritten zu haben? Zwar ist irren durchaus menschlich doch auch ein Blitzer ist nicht ohne Fehler. Gerade bei mobilen Radarkontrollen in Autos kommt es manchmal vor, dass die Radarkontrollen nicht vorschriftsmäßig installiert wurden. Wird dies bei einem Widerspruch angemerkt ist die Behörde verpflichtet das entsprechende Radargerät zu prüfen. Stellt man dann einen Fehler fest, ist die Strafe ungültig

Haben Sie jetzt schon Angst vor all den Eventualitäten, die es für einen erfolgreichen Widerspruch zu beachten gilt? Fürchten Sie sich schon vor dem Papierkram, der bei der Behördenschlacht auf Sie zu kommen wird? Kein Problem! Wir sind immer gerne für Sie da. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

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