Falsch geparkt – Einspruch gegen Strafzettel?

Die Behörden haben die Freiheit bei geringen Ordnungswidrigkeiten, welche eine Geldbuße von maximal 55 € festsetzen, eine Verwarnung gegen den Verstoß auszusprechen. Daraus folgt, dass nicht bei jeder Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren eröffnet wird. Darunter fällt bspw. ein Strafzettel, welcher wegen Falschparken erstellt wurde. Der Betroffene erhält mit dem Strafzettel die Möglichkeit, den Verstoß mittels einer Sanktion unbürokratisch abzuwickeln und es wird Ihm angekündigt, dass er ein Verwarnungsgeldbescheid erhalten wird. Die Angelegenheit gilt als erledigt, wenn das Verwarnungsgeld innerhalb einer gesetzten Frist gezahlt wird. Ein Bußgeldverfahren wird erst dann eingeleitet, wenn die Zahlung nicht erfolgt. Und was müssen Sie tun, wenn Sie die Strafe anfechten wollen? Gegen den Strafzettel für das Parken Einspruch einlegen oder einfach nicht zahlen?

Male policeman in uniform writes a fine on road

Ist ein Einspruch gegen einen Strafzettel möglich?

Es stehen Betroffenen in Abhängigkeit der unterschiedlichen Verwaltungsverfahren verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Falls Sie gegen die verhängten Sanktionen in einem Bußgeldverfahren vorgehen möchten, ist dies mit einem Einspruch möglich. Ist das Verwarngeldverfahren verkürzt, besteht nicht die Möglichkeit Einspruch einlegen zu können. Einfach so gegen den Strafzettel für das Parken Einspruch einlegen ist also nicht sinnvoll. Doch es bestehen zwei Möglichkeiten, wie Sie sich gegen den Strafzettel wehren können:

Zahlung verweigern

Die erste Möglichkeit ist, dass Sie verweigern den Strafzettel zu bezahlen. Einen Einspruch gegen die Strafe können Sie anschließend im darauffolgenden Bußgeldverfahren einlegen.

Recht auf Anhörung

Sie besitzen ein Recht auf Anhärung gegenüber der zuständigen Behörde, wovon Sie Gebrauch machen können. Es geht in der Regel ein Anhörungsbogen auch beim Verwarnungsgeldbescheid voraus. In diesem Bogen können Sie Einwände äußern. Sie sollten dabei beachten, dass ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann, wenn Ihren Einwänden nicht stattgegeben wird. In diesem Fall werden zusätzliche Gebühren sowie Auslagen anfallen. Diese Auslagen und Gebühren werden auf das Verwarnungsgeld mit mindestens 28,50 € aufgeschlagen.

Ab wann ist ein Einspruch möglich?

Es sind viele Gründe vorhanden, warum ein Verwarnungsgeld nicht gerechtfertigt sein kann. Die Gründe reichen vom defekten Parkscheinautomaten bis hin zum verdeckten und somit nicht sichtbaren Halteverbotsschild. Doch wann kann man sich gegen den Strafzettel wehren und vor allem wie stellt man das an? Und zwar kann man gegen ein Bußgeldbescheid, welcher innerhalb der dreimonatigen Frist erlassen wurde, innerhalb von einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich Einspruch einlegen. Bei einem Bußgeldbescheid aufgrund von Falschparken macht das jedoch nur Sinn, wenn man sich sicher ist, dass zum genannten Zeitpunkt das Fahrzeug nicht falsch geparkt war. Beweispflicht hat die Behörde. Die Behörde muss es Ihnen also nachweisen können, dass Sie zu dem genannten Zeitpunkt falsch geparkt haben.

Bußgeldbescheid erhalten? Wir beraten Sie rechtlich über Möglichkeiten

Falls Sie einen Bußgeld aufgrund von Falschparkens erhalten haben und der Meinung sind, dass dies nicht gerechtfertigt ist, dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und unterstützen Sie in dem Verfahren des Einspruchs. Zahlen Sie nichts, was Sie nicht müssen. Nehmen Sie jetzt über das Kontakformular Kontakt mit uns auf.

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